TDG
Teledienstgesetz §6
Das Teledienstegesetz ist seit Dezember 2001 in Kraft und verpflichtet alle Anbieter von Online-Informationsdiensten zur Angabe von Pflichtinformationen.
Der §6 TDG legt allen Betreibern von Onlinediensten auf, aus Gründen besserer Transparenz und zum Schutze der Verbraucher, die nachfolgenden Informationen zu veröffentlichen.
Name und Anschrift, Berufsbezeichnung:
Lutz Neumann, MSc.
Carolina Coros
Viersener Str. 50-52
41061 Mönchengladbach
Telefonnummer und E-Mail-Adresse:
02161 - 183616
Service@Neumann-Coros.de
Zuständige Kammer:
Zahnärztekammer Nordrhein
Emanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf-Lörick
Staat, in dem die Approbationen verliehen wurde:
Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
Die Berufsrechtliche Regelungen zur Weiterbildung, Approbation etc. können auf der können auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer mit dem jeweiligen Landesverweis eingesehen werden.
Bitte beachten Sie diesen Haftungsausschluss:
Auf dieser Seite sind Dateien mit Gesetzen und Verordnungen veröffentlicht. Diese sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewährwird nicht übernommen.
Gesetze und Verordnungen sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger) veröffentlicht sind.